Das Wettbewerbsverbot ist im Vermittlungsvertrag geregelt, den Du mit uns geschlossen hast. Im Kern geht es darum: Kunden, die Du von HELFERLINE vermittelt bekommen hast, dürfen nicht ohne unser Wissen betreut werden. Wenn Du also einen Einsatz bei einem Kunden machst, darfst Du ihm nicht Deine Kontaktdaten geben, sodass er das nächste Mal Dich anruft. Hat ein Kunde trotzdem Deine Kontaktdaten, musst Du einen etwaigen Folgeeinsatz zwingend an die HELFERLINE-Zentrale melden (oder ihn einfach als Folgeauftrag über die App abwickeln). Du darfst auch keinen Kontakt zwischen dem Kunden und Freunden oder Bekannten von Dir herstellen, die den Kunden dann statt Dir betreuen.
Wenn Du den Vertrag mit uns auflöst, gilt das Wettbewerbsverbot noch zwei Jahre ab dem Tag der Vertragsauflösung. Wenn sich ein Kunde also ein Jahr nach deinem letzten Einsatz meldet, darfst Du ihn trotzdem nicht betreuen, sondern musst ihn an die HELFERLINE-Zentrale verweisen. Wird uns ein Fall bekannt, in dem gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen wurde, fällt eine Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro an. Hinzu können weitere Schadenersatzforderungen kommen. Ein solcher Verstoß zahlt sich nicht aus – auch wenn er vielleicht erst Monate oder sogar Jahre später auffliegt.
Ein Beispiel: Ein Helferlein tauscht mit dem Kunden Kontaktdaten aus und erledigt mehrere Einsätze „unter der Hand“; das Helferlein zieht in eine andere Stadt, der Kunde erreicht es nicht mehr. Er wendet sich an die HELFERLINE-Zentrale und beklagt sich, dass er den netten Herren, der die letzten Male da war, nicht mehr erreicht. In den HELFERLINE-Systemen ist aber nur ein Einsatz vermerkt. Bei Nachforschungen kommt zutage, dass das Helferlein mind. dreimal beim Kunden war, ohne den Auftrag über die App zu verrechnen. Eine Vertragsstrafe von 15.000 Euro (3 x 5.000 Euro) wird fällig.
Grundsätzlich sei gesagt, dass wir bei HELFERLINE auf beiderseitige Fairness setzen und nicht darauf abzielen, irgendjemanden zu strafen. Unser primäres Ziel ist es, unsere Kunden und euch Helferlein glücklich zu machen und bestmöglichen Service zu bieten. Unterstütze auch Du uns dabei, damit das Modell von HELFERLINE für Kunden weiter leistbar und für Helferlein weiter profitabel bleibt.
Die meisten Kunden zahlen zum Glück in bar – dann musst Du Dir über Mahnungen etc. keine Gedanken machen. Wenn ein Kunde per Überweisung zahlen wollte und den Betrag nicht pünktlich beglichen hat, schicke ihm bitte zuerst eine freundliche Zahlungserinnerung und dann erst eine Mahnung. Vorlagen für Zahlungserinnerung und Mahnungen findest Du im HELFERLINE Download-Center (https://helferline.at/download-center – Passwort: Jarvis1964).
Hast du eine dringende Frage (zB während eines Einsatzes), nutze einfach den Call-Button in der App – Du wirst direkt mit einem Mitarbeiter der HELFERLINE-Zentrale verbunden. Die hinterlegte Nummer lautet +4312676710220.
Für technische Unterstützung bei Magenta-Aufträgen steht dir unter der Nummer 0800 700 777 auch der Magenta-Second-Level-Support zur Verfügung. Bitte gebe diese Nummer nie an Kunden weiter.
Bei allgemeinen Fragen schreibe uns am besten per Whatsapp oder an [email protected].
Bei Fragen zur Verrechnung oder zu Deiner Monatsrechnung schreibe uns ein Mail an [email protected].
Vorweg: Wir wissen, dass Du einen nicht geringen Teil Deiner Umsätze an HELFERLINE weiterleitest. Wir gehen verantwortungsvoll und maximal sparsam mit diesen Einnahmen um und tun alles dafür, damit HELFERLINE auch langfristig ein erfolgreiches Unternehmen und ein profitabler Arbeitgeber bleibt. Bedenke: Von unseren Einnahmen kommt der absolute Großteil Dir wieder unmittelbar zu Gute:
Zuallererst übernehmen wir für Dich die Anwerbung neuer Kunden. Du brauchst keine eigene Website, musst keine Zettel aufhängen oder Inserate schalten, sondern kannst über die App einfach neue Aufträge annehmen. HELFERLINE gibt jeden Monat eine fünfstellige Summe für die Anwerbung neuer Kunden aus. Bei einem durchschnittlichen Auftrag erhalten wir rund 20€ Provision. Du kannst Dir vorstellen, wie viele Aufträge nötig sind, um auf eine fünfstellige Summe zu kommen.
Viel Geld fließt jeden Monat in das HELFERLINE-Callcenter. Die Mitarbeiter dort sitzen nicht in Indien, sondern in Wien und kümmern sich geduldig um alle Kundenanfragen. Dein Vorteil: Die Kunden können Dich nicht direkt anrufen und laufend mit „kleinen Fragen“ belästigen.
Mindestens genauso wichtig und nützlich ist unser Support-Team, das rund um die Uhr für Euch Helferlein da ist und bei allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht: Sei es im Vorfeld bei Unklarheiten in Hinblick auf Gewerbeschein oder Sozialversicherung, während eines Auftrags (Hardware-Schaden, Lösungsgarantie,…), oder bei allen Fragen rund um Verrechnung, etc.
Der Rechnungsversand: Als Helferlein kannst Du Dich voll auf Deine Kerntätigkeit – das Lösen von Technikproblemen – konzentrieren, das lästige Schreiben von Rechnungen kannst Du Dir sparen. Die HELFERLINE-Zentrale übernimmt die Erstellung der Rechnungen, den Druck, die Portokosten, nimmt manuelle Korrekturen vor, wenn sich jemand beim Auftragsabschluss geirrt hat uvm.
Ein hoher Kostenfaktor ist natürlich die Entwicklung der HELFERLINE-App. Optisch eher einfach aufgebaut, stecken in ihr aber viele Details (allein die Abrechnung inkl. USt, Gutscheincodes, Anfahrtspauschale, Weiterempfehlungs-VS uvm.), die einen großen Entwicklungsaufwand verursacht haben und laufend verursachen.
Hinzu kommen die Mitarbeiter in der HELFERLINE-Zentrale, die alle Kundenanfragen und -beschwerden bearbeiten, die Recruiting-Teams, die neue Helferlein anwerben und testen, die Kosten für Telefonie und Hotline uvm.
Eine Anfahrtspauschale fällt an, wenn ein Kunde außerhalb des Stadtgebiets der neun österreichischen Landeshauptstädte wohnt. Die Anfahrtspauschale ist in 10€-Schritten gestaffelt und richtet sich nach der Entfernung zur nächstgelegenen Landeshauptstadt. Bei bis zu 10km Entfernung fallen 10€ an, bei bis zu 20km Entfernung 20€ usw. Wenn ein Kunde zB in Klosterneuburg wohnt, beträgt die Fahrtstrecke zwischen seiner Adresse und Wien Zentrum rund 15km. Für eine Entfernung bis 20km fallen 20€ Anfahrtspauschale an. Der Kunde muss also – zusätzlich zu den Kosten für den Einsatz – 20€ Anfahrtskosten zahlen.
Die Anfahrtspauschale gehört zur Gänze Dir. HELFERLINE erhält keinen Anteil / keine Provision davon. Die Anfahrtspauschale ist eine reine Entschädigung dafür, dass Du eine längere Strecke zum Kunden fahren musst. Wenn Du zufällig ganz in der Nähe wohnst, hast Du Glück gehabt – die Anfahrtspauschale wird trotzdem in voller Höhe verrechnet.
Was ist mit der Anfahrtspauschale, wenn ich den Auftrag nicht erfolgreich abschließen konnte? In einem solchen Fall wird die Anfahrtspauschale trotzdem voll verrechnet. Die weite Anreise hast Du ja unabhängig vom Erfolg gehabt.
Was ist, wenn ich in der App einen Folgeauftrag anlege? Bei einem selbst angelegten Folgeauftrag wird automatisch die Anfahrtspauschale vom letzten Auftrag übernommen. Findet der Folgeauftrag an einem anderen Ort statt, gib uns einfach kurz per Anruf oder Whatsapp Bescheid – wir ändern die Anfahrtspauschale dann manuell.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften: Jeder, der selbstständig und regelmäßig (öfter als einmal) eine Tätigkeit ausübt, um damit Geld zu verdienen, ist dem Gesetz nach „gewerbsmäßig“ tätig und benötigt daher auch einen Gewerbeschein (s. § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung). Das trifft somit auch auf HELFERLINE-Einsätze zu – daher musst Du bei der Wirtschaftskammer oder Gewerbehörde das Gewerbe „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ anmelden. Damit bist Du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite, sondern profitierst auch von unserer Haftpflichtversicherung, die für alle Helferlein mit Gewerbeschein gilt.
Tipp: Dank „Neugründerprivileg“ sind die Kosten für den Gewerbeschein (= die „Grundumlage“) im zweiten Jahr (im Jahr nach der Gründung) völlig gratis. Im ersten Jahr hängt die Höhe davon ab, wann Du gegründet hast: Bei Gründung im ersten Halbjahr fällt die volle Grundumlage an, bei Gründung im zweiten Halbjahr die halbe und bei Gründung im Dezember gar keine Grundumlage.
Einen Gewerbeschein zu lösen ist nicht aufwendig, wir erklären Dir hier Schritt für Schritt, wie man dabei vorgehen muss:
Hier ist es wichtig, zu unterscheiden: Bist Du bei einem Unternehmen angestellt, oder bereits anderweitig selbstständig tätig (außer bei HELFERLINE)?
Wenn Du bei einem Unternehmen angestellt bist und aus dieser Tätigkeit ein monatlich fixes Gehalt beziehst, ist dies grundsätzlich unproblematisch (in Bezug auf Deine Kranken- und Pensionsversicherungspflichten). Du musst lediglich darauf achten, dass Du bei der Steuererklärung am Ende des Jahres auch Deine selbstständigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (die von uns vermittelten Aufträge) anführst.
Wenn Du bereits anderweitig selbstständig tätig bist (z.B. als Freelancer arbeitest), erzielst Du bereits Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Hier musst Du nun aufpassen: Übersteigen diese Einkünfte zusammen mit den Einkünften aus den HELFERLINE-Aufträgen gewisse Grenzwerte (2022: EUR 5.830,20), musst Du auch Beiträge in die Krankenversicherung und Pensionsversicherung der SVA einzahlen.
Good News: Mit Einkünften sind Gewinn und nicht Umsatz gemeint! Von den erzielten Umsätzen (EUR 68 pro Stunde) kannst Du diverse Ausgaben/Kosten abziehen: die Provision an HELFERLINE (EUR 32), Fahrtkosten, Telefonkosten (anteilig), Hard- und Software, Fachliteratur, Gewerbeschein usw. Dadurch verringern sich Deine Einkünfte (=Gewinn) deutlich!
Hinweis: Die Grenzwerte beziehen sich auf die Einkünfte des gesamten Jahres. Wenn Du also etwa in den Sommerferien besonders viele Aufträge annimmst und dafür während der Uni weniger, gleicht sich das aus.
Um genauere Informationen dazu zu erhalten, welche Verdienst- und Gewinngrenzen für Dich wichtig sind, empfehlen wir Dir, Dich diesbezüglich beim Gründerservice telefonisch zu melden und deine konkreten Fragen zu stellen. Hier kann individuell auf Dich eingegangen werden. Nenne dem Berater/der Beraterin jedenfalls alle Deine aktuellen Einkünfte und relevanten Details, um eine aussagekräftige Auskunft zu erhalten.
Telefonnummer des Gründerservice: 01 514 50 1050
Die Wirtschaftskammer bietet hierzu auch kostenlose Beratungstermine an, falls die Fragen in dem Telefonat nicht hinreichend geklärt werden können.
Wenn Du regelmäßig sehr viele Aufträge für HELFERLINE absolvierst, hast Du dementsprechend hohe Einkünfte und könntest gewisse Grenzen überschreiten, ab denen andere sozialversicherungs- und steuerrechtliche Pflichten gelten. Das heißt natürlich nicht, dass Du nicht beliebig viele Aufträge annehmen kannst, Du musst ab gewissen Summen nur einiges beachten:
Wenn Deine jährlichen Einkünfte (also Gewinne, nicht Umsätze!) EUR 5.830,20 übersteigen (Stand 2022), musst Du nicht nur Beiträge für die Unfallversicherung bezahlen, sondern auch für die Kranken- und Pensionsversicherung. Dafür hast Du eine vollwertige Krankenversicherung und sammelst Beitragsjahre für Deine Pension.
Dies ist für Deine Steuererklärung wichtig: Wenn Du über das Jahr gerechnet Einkünfte (also Gewinne, nicht Umsätze!) von mehr als EUR 11.000 hast, wird Dein Einkommen erstmals steuerpflichtig. Der aktuelle Steuersatz für Einkünfte zwischen 11.000 und 18.000 Euro beträgt 20 Prozent. In Deiner Steuererklärung musst Du anführen, wieviele Einkünfte Du „aus Gewerbebetrieb“ (Deine Tätigkeit für HELFERLINE) erzielt hast.
Wenn Du pro Jahr mehr als 42.000 Euro UMSATZ machst, bist Du kein Kleinunternehmer mehr. Was bedeutet das? Die Leistungen, die Du erbringst (und im laufenden Jahr erbracht hast), werden umsatzsteuerpflichtig. Du kannst von den Kunden also keine Netto-Beträge verlangen, sondern musst ihnen eine Rechnung mit einem Brutto-Betrag ausstellen und 20% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Einmal in fünf Jahren darfst du diese Grenze um bis zu 15% überschreiten (also max. 48.300€ Umsatz machen).
Üblicherweise liest man, dass die Kleinunternehmergrenze bei 35.000 Euro liegt. Hier dürfen aber noch 20% abgezogen werden, so als wäre man bereits steuerpflichtig -> 42.000 / 1,2 = 35.000.
Wenn Du nicht nur Angestellter bist, sondern auch andere Einnahmen hast – wie z.B. durch Deine Tätigkeit bei HELFERLINE – musst Du am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben. Keine Angst – dafür benötigst Du keinen Steuerberater, sondern kannst das relativ einfach selber erledigen.
Zuallererst benötigst Du einen Zugang zu FinanzOnline. Diesen kannst Du auf hier beantragen. Sobald Du den Zugang hast, kannst Du Dich mit Deinen Zugangsdaten auf https://finanzonline.bmf.gv.at einloggen.
Nun klickst Du oben im Menü auf „Eingaben“ und „Erklärungen“ und wählst „Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Online-Formular musst Du nun alle benötigten Felder ausfüllen. Die Angaben variieren von Person zu Person, daher können wir Dir hier keinen einheitlichen Weg vorgeben. Nur so viel: Wenn Du unter EUR 42.000 Umsatz gemacht hast, wählst Du im Regelfall „Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3“ und „USt-Bruttosystem“. Deine Einnahmen (Umsatz, nicht Gewinn!) trägst Du im Feld 9040 ein, die an uns abgeführten Provisionen im Feld 9190.
Zur Berechnung Deiner Einnahmen und Ausgaben ist es ratsam, ein Excel-Sheet zu führen, in dem Du alle Einnahmen von Kunden einträgst (die Rechnungen erhältst Du ja immer per Mail und siehst Du auch in der App). Deine Ausgaben (Provisionen) kannst Du den Monatsrechnungen entnehmen. Bei den Ausgaben kannst Du unter Umständen auch Fahrtkosten, Telefon- und Internetkosten (anteilig), Kosten für Fachliteratur, Hard- und Software u.ä. geltend machen.